Behörde zog wegen Olma-Säulirennen vor Bundesgericht

* Das traditionelle Olma-Schweinerennen ist kein Sportereignis. Deshalb darf es von der Stadt St. Gallen nicht unter dem Titel der Sportwette bewilligt werden. * Diese Ansicht vertritt die interkantonale Geldspielaufsicht. Sie ist deshalb bis ans Bundesgericht gelangt. * Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen trat auf eine Beschwerde der Gespa gegen die von der Stadtpolizei St. Gallen erteilte Bewilligung nämlich nicht ein. Dies muss es nun doch tun.

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Veröffentlicht am

13.4.2025

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